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   BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39513
BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23 (https://dejure.org/2023,39513)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23 (https://dejure.org/2023,39513)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 1 BvR 1705/23 (https://dejure.org/2023,39513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen materieller Subsidiarität und fehlenden Aufzeigens einer möglichen Verletzung des Elternrechts unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend sorgerechtliche Entscheidungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1778 Abs 2 Nr 2 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidungen (Sorgerechtsentzug, Bestimmung eines Vormunds) wegen Subsidiarität bzw mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidungen (Sorgerechtsentzug, Bestimmung eines Vormunds) wegen Subsidiarität bzw mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidungen (Sorgerechtsentzug, Bestimmung eines Vormunds) wegen Subsidiarität bzw mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidungen (Sorgerechtsentzug, Bestimmung eines Vormunds) wegen Subsidiarität bzw mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidungen (Sorgerechtsentzug, Bestimmung eines Vormunds) wegen Subsidiarität bzw mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidungen (Sorgerechtsentzug, Bestimmung eines Vormunds) wegen Subsidiarität bzw mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Eignung der Großmutter als Vormund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
    Nach dem in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG angelegten und in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde müssen Beschwerdeführende über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 158, 170 ; 161, 63 ; 162, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
    Die Bestellung von zur Übernahme der Vormundschaft geeigneten Familienangehörigen stellt regelmäßig einen milderen Eingriff in das Elternrecht der vom Sorgerechtsentzug betroffenen Eltern dar als die Bestellung familienfremder Personen, etwa des Jugendamtes (vgl. BVerfGE 136, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, Rn. 24 f., jeweils zu § 1779 BGB a.F.).
  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
    Nach dem in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG angelegten und in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde müssen Beschwerdeführende über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 158, 170 ; 161, 63 ; 162, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
    Die Möglichkeit einer Verletzung ihres Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) durch die Bestellung des Jugendamtes zum Vormund statt einer anderen Person, insbesondere der Großmutter mütterlicherseits, zeigt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in einer den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise (dazu BVerfGE 140, 229 ; 149, 346 ) auf.
  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
    Nach dem in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG angelegten und in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde müssen Beschwerdeführende über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 158, 170 ; 161, 63 ; 162, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
    Die Möglichkeit einer Verletzung ihres Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) durch die Bestellung des Jugendamtes zum Vormund statt einer anderen Person, insbesondere der Großmutter mütterlicherseits, zeigt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in einer den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise (dazu BVerfGE 140, 229 ; 149, 346 ) auf.
  • BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1691/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer spanischen

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität greift ein, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2023 - 1 BvR 1691/22 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12

    Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
    Die Bestellung von zur Übernahme der Vormundschaft geeigneten Familienangehörigen stellt regelmäßig einen milderen Eingriff in das Elternrecht der vom Sorgerechtsentzug betroffenen Eltern dar als die Bestellung familienfremder Personen, etwa des Jugendamtes (vgl. BVerfGE 136, 382 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, Rn. 24 f., jeweils zu § 1779 BGB a.F.).
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